> Jeder Athlet kann seine Anfangshöhe selbst wählen. Die Sprunghöhen gibt das Kampfgericht entsprechend der Vorleistungen der Teilnehmer vor.
> Der Springer hat drei Versuche um eine Höhe zu überqueren. Für den Verbleib im Wettkampf ist es egal, ob die Höhe im ersten, zweiten oder dritten Versuch übersprungen wurde. Danach steigert sich die Höhe nach Vorgabe des Kampfgerichts, wobei der Springer nicht jede angebotene Höhe springen muss. Er kann auch eine Höhe auslassen. Es besteht die Möglichkeit (wenn ein Athlet eine Höhe im ersten oder zweiten Versuch nicht geschafft hat), den dritten Versuch bei der nächsten Höhe durchzuführen.
> Eine Besonderheit beim Stabhochsprung ist die Möglichkeit den Abstand der Latte vom Absprungpunkt des Springers in der Horizontalen zu verschieben. Sie kann von der hinteren Wand des Einstichkastens maximal 80 cm entfernt werden.
> Für die Platzierung am Ende eines Wettbewerbs zählt die höchste übersprungenen Höhe. Haben Springer die gleiche übersprungene Höhe gemeistert zählt für die Platzierung in welchem Versuch die Höhe übersprungen wurde. Besteht dann noch ein Gleichstand, zählt die geringere Anzahl aller Fehlversuche. Besteht dann immer noch ein Gleichstand gibt es ein Stechen, bei einer vom Kampfgericht festgelegten Sprunghöhe. Wer diese Höhe als erster springt, ist der Sieger.